Meldepflicht und Gästetaxen ab 1.1.2025
Per 1.1.2025 wird im Kanton Glarus das neue, für alle drei Gemeinden harmonisierte Gästetaxen-Reglement in Kraft gesetzt. Neu sprechen wir anstelle von Kurtaxen von Gästetaxen. Jede/r Unterkunftsanbieter/in im Kanton Glarus ist wie bisher verpflichtet, Gästetaxen zu bezahlen und die Meldescheindaten aller Gäste auszufüllen. Für den Einzug der Gästetaxen sind unverändert die drei Gemeinden zuständig. Sollten Sie mit Ihrer Unterkunft noch nicht im System erfasst sein oder Fragen/Anliegen bezüglich der Gästetaxen haben, melden Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.
Digitalisierung Meldescheine ab 1.1.2025
Im Kanton Glarus wird in Zusammenarbeit mit dem Systemanbieter AVS ab dem 1.1.2025 ein digitales Meldescheinsystem eingeführt. Dieses System wird die bisherigen Papier-Meldescheine ersetzen. Die Digitalisierung bietet viele Vorteile für die Verwaltung und ermöglicht allen Gästen direkt einen GlarnerlandPass zu beziehen. Weiter können die Gästetaxen neu durch die Gemeinden direkt abgerechnet werden, ohne dass die Angaben vom Beherberger manuell übermittelt werden müssen. Auch Statistikdaten werden gebündelt an das Bundesamt für Statistik übermittelt. Alles was Sie zum digitalen Meldescheinsystem wissen müssen, finden Sie in Zukunft auf dieser Seite.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Alle Gäste die Einzelgästetaxe bezahlen, fahren während ihrem Aufenthalt (+An-/Abreisetag) gratis ÖV im ganzen Kanton. Strassen und Parkplätze werden entlastet und das nachhaltige Reisen gefördert.
Im Angebot enthalten sind die Zonen 990, 991, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 908, 909, 910, 911 und 912. Somit von Bilten, Ziegelbrücke, Mühlehorn bis Obererbs oder Urnerboden, Linthal inkl. Braunwald Standseilbahn.
Hunde und weitere kostenpflichtige Gegenstände sind nicht abgedeckt und es gelten die betriebsüblichen Bedingungen des Ostwind Vertriebsverbundes.
Der GlarnerlandPass ist das Pendant zu Gästekarten in anderen Destinationen. Er bietet Übernachtungsgästen viele Vorteile und Benefits, unter anderem gratis ÖV während dem gesamten Aufenthalt im Kanton Glarus. Zusätzlich ist der GlarnerlandPass eine App mit vielen weiteren Funktionen, die stetig weiter ausgebaut werden.
Alle Informationen rund um den GlarnerlandPass finden Sie hier.
Jeder einzelgästetaxenpflichtige Gast ist berechtigt einen GlarnerlandPass als Gegenzug für die Gästetaxe zu erhalten.
Der Beherberger ist verpflichtet, den Gästen den GlarnerlandPass ohne Aufforderung in digitaler Form zuzustellen.
Der Beherberger ist in der Pflicht, auf den GlarnerlandPass und die App hinzuweisen und beides als unterstützende und den Aufenthalt bereichernde Tools mit Mehrwert zu empfehlen.
Für alle Zweitwohnungsbesitzer/innen steht der GlarnerlandPass als App ab Frühjahr 2025 ebenfalls zur Nutzung zur Verfügung. Ab 2026 wird ein eigenes Angebot für Zweitwohnungsbesitzer ausgearbeitet.
Über das digitale Meldescheinsystem von AVS:
Der GlarnerlandPass kann ganz einfach direkt aus dem digitalen Meldeschein durch Knopfdruck ausgelöst werden. Der Gast erhält umgehend eine E-Mail (Maximal 7 Tage vor Anreise) mit dem angefügten Pass. Falls ein Gast nicht digital unterwegs ist, kann der Beherberger den GlarnerlandPass aus dem System auf Papier ausdrucken. Diese Variante sollte jedoch wirklich nur genutzt werden, wenn ein Gast über keinen digitalen Zugang verfügt, da wir möglichst auf eine nachhaltige Lösung ohne Papier setzen wollen. Mehr dazu in den Schulungsunterlagen, Seite 16
Für Beherbergende ohne Zugriff zum digitalen Meldescheinsystem gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Beherberger gibt der Gäste-Info die E-Mail Adresse des Gastes durch und die Gäste-Info verschickt im Namen des Beherbergers das Pre-Checkin-Mail an den Gast. Der Gast füllt die Meldescheindaten selbst online aus und erhält umgehend den GlarnerlandPass (Max 7 tage vor Anreise). In diesem Fall muss der Beherberger keine Meldescheindaten für den Gast mehr erfassen, sondern muss diese nur noch zu kontrollieren.
2. Der Gast bringt den ausgefüllten Meldeschein mit Bestätigung vom Gastgeber zur nächstgelegenen Gäste-Info oder sendet ihn per Mail an info@glarnerland.ch und die Gäste-Info erfasst die Gästedaten im System und löst damit den GlarnerlandPass aus. Auch in diesem Fall muss der Gastgeber diese Meldescheine nicht mehr der Gemeinde abliefern.
Alle Gäste im Kanton Glarus sind ab der ersten Übernachtung gästetaxenpflichtig. Dies unabhängig davon, ob die Übernachtung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
Ausgenommen sind Personen
- unter 6 Jahren
- die in der gleichen Gemeinde wohnhaft sind, wie sie Urlaub machen
- mit Handicap
- im Militäreinsatz
- die über die Bezahlung der Jahrespauschale abgedeckt sind
Für entgeltliche Übernachtungen muss aber auch für nicht-zahlungspflichtige Personen ein Meldeschein ausgefüllt werden.
Die Betreiber/innen von Unterkünften sind laut des Gästereglements dazu verpflichtet die Gästetaxe einzuholen und die dazugehörigen Meldescheine im AVS-Meldeschein-System zu erfassen. Die Gemeinden stellen dann der Unterkunft die Gästetaxen in Rechnung, wobei die Daten aus dem AVS-Meldeschein-System bezogen werden. Die Verpflichtung zur Mitwirkung ergibt sich für Unterkunftsbetreiber/innen automatisch, ohne dass es zu vertragsrechtlichen Abschlüssen kommen muss. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist nicht möglich.
Einzelgästetaxe (pro Person und Übernachtung)
Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatunterkünfte, Jagd- und Heuerhütten |
Erwachsene (16+ Jahre) | 4.40 ** |
Kinder und Jugendliche (6-15 Jahre)* | 2.20 ** | |
Gruppenunterkünfte, Clubhauser, SAC-Hütten |
Erwachsene (16+ Jahre) | 3.00 ** |
Kinder und Jugendliche (6-15 Jahre)* | 1.50 ** | |
Camping und Caravaning | Erwachsene (16+ Jahre) | 3.00 ** |
Kinder und Jugendliche (6-15 Jahre)* | 1.50 ** | |
Stellplätze ohne Zugang zum digitalen Meldewesen |
Pauschal pro Stellplatz und Nacht. (unabhängig von Anzahl Gästen) | 6.00 *** |
* Kleinkinder (0-5 Jahre): CHF 0.00, als Stichtag gilt der Geburtstag
** Inklusive öffentlicher Verkehr
*** Nicht GlarnerlandPass berechtigt
Details sind im Merkblatt oder dem Gästetaxenreglement Ihrer Gemeinde zu entnehmen
Gemäss Gesetz (Art. 3 GastgewerbeVO und Art. 4 Abs. 4 Gästetaxenreglement) ist das Erfassen der nachfolgenden Angaben Pflicht.
Für Hauptperson
- Vorname und Name
- Wohnort
- Nationalität
- Geburtsdatum
- Anreise- und Abreisedatum
- Ausweisdokument und -nummer für ausländische Gäste
Für Begleitpersonen
- Vorname und Name
- Nationalität
- Geburtsdatum
- Anreise- und Abreisedatum
- Ausweisdokument und -nummer für ausländische Gäste
Die Beherbergenden informieren die betroffenen Personen angemessen über diese Bearbeitung ihrer Personendaten.
Die Daten der Gäste können im Meldescheinsystem bis und mit zum hinterlegten Abreisetag angepasst oder storniert werden. Wenn Sie nach dem Abreisetag Daten anpassen müssen, melden Sie die Änderungen bitte an Ihre Gemeinde.
GlarnerlandPass
Wenn es Anpassungen sind, die den GlarnerlandPass betreffen, kann dieser ganz einfach mit Klick auf "Ausdruck" nochmals heruntergeladen werden oder mit Klick auf "Versand" nochmals an den Gast per E-Mail geschickt werden. (Bsp Anpassung, Name oder An-Abreise oder Anzahl Personen etc)
Nein, durch die Verhandlungen mit der Polizei ist es uns gelungen, dass die Meldescheine keine Unterschriften mehr benötigen und daher auch nicht ausgedruckt werden müssen.
Sie erhalten Ihren Zugang durch Ihre zuständige Gemeinde. Sollten Sie keinen Zugang erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde mit den Angaben zur Unterkunft, die Sie besitzen oder verwalten.
Haben Sie bereits einen Zugang, aber verfügen über eine neue Unterkunft? Dann melden Sie diese bitte ebenso der Gemeinde, damit sie ein neues Objekt für Sie eröffnen kann.
Beherbergungsbetriebe sind dafür verantwortlich, dass sie Personendaten auf rechtskonforme Weise bearbeiten. Es gilt für sie das Datenschutzgesetz des Bundes, DSG, siehe dort v.a. die Art. 30 sowie 6 und 8. Im vorliegenden Fall (Gästetaxenwesen) geht es um eine Datenbearbeitung, die durch Gesetz, nämlich das Gästetaxenrecht (TEG, TEV, kommunale Gästetaxenreglemente) gerechtfertigt ist. Sodann werden keine besonders schützenswerten Personendaten bearbeitet.
Wenn ein Beherbergungsbetrieb für die Verwaltung seiner Buchungen etc. ein PMS einsetzt, so liegt eine Personendaten-Bearbeitung durch einen Auftragsbearbeiter nach Art. 9 DSG vor. Im genannten Gesetzesartikel ist festgehalten, dass sich in einem solchen Fall der Beherbergungsbetrieb vergewissern muss, dass die/der PMS-Betreiber/in in der Lage ist, die Datensicherheit zu gewährleisten. Zudem darf die/der PMS-Betreiber/in Datenbearbeitungen nur mit vorgängiger Genehmigung der/des PMS-Betreibers/in Dritten übertragen. Diese Genehmigung braucht nicht ausführlich abgefast zu sein, insbesondere bedarf es im vorliegenden Fall keiner Vereinbarung zwischen dem Beherbergungsbetrieb und AVS. Denn dass Gästedaten in das AVS-System eingegeben werden müssen, ist im Gästetaxenrecht geregelt (siehe v.a. Art. 19 des künftigen Gästetaxenreglements) und das AVS-System ist ein Hilfsmittel der mit dem Gästetaxen-Einzug betrauten Gemeinden. Die im AVS-System eingegebenen Daten stehen in der Hoheit der Gemeinden (siehe Art. 19 Abs.4 des künftigen Gästetaxenreglements) und AVS bearbeitet (führt/verwaltet) die Daten im Auftrag der Gemeinden. Diese haben denn auch mit AVS entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen. Darin ist in der Tat insbesondere geregelt, dass die Daten nur den berechtigten Stellen (im Wesentlichen VISIT, discover.swiss, Kantonspolizei, Bundesamt für Statistik) zufliessen dürfen. Und damit Daten zu VISIT fliessen / VISIT die Gästedaten verwenden darf (für GlarnerlandPass, Marketing usw.), muss der Gast seine ausdrückliche Einwilligung geben.
Für Beherbergende mit PMS-System
(Gäste- und Unterkunftsverwaltungsprogramme, Hotelsoftware kurz PMS)
AVS bietet kostenlos über 100 Schnittstellen zu den gängigen PMS-Systemen an. Ob das PMS-System für die Integration Kosten erhebt, wissen wir nicht. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Anbieter und klären Sie die allfällige Kostenfolge ab und wie Sie die Schnittstelle einrichten können.
Für PMS-Systeme ohne bestehende Schnittstelle behält sich AVS vor, eine einmalige Gebühr vom PMS-System zu erheben, sofern bei der Schnittstellenumsetzung seitens des PMS-Systems ein Supportaufwand anfällt. Für den Beherbergungsbetrieb erhebt AVS keine Gebühren.
Hier finden Sie Informationen zu den Schnittstellen des AVS-Systems: avs.de/zusatzmodule/erweiterung-pms
Nutzen Sie ein PMS System und wissen noch nicht, ob es eine Schnittstelle gibt? Dann können wir das für Sie abklären. Melden Sie sich bei sandra.green@glarnerland.ch
Für Beherbergende ohne System
Die Meldescheindaten werden von Ihnen direkt im neuen System erfasst oder können über einen Pre-Checkin-Link vorab selbst vom Gast erfasst werden. Hier entstehen für den Beherberger keine Kosten.
Grundsätzlich wird der Ablauf mit der Integration vom PMS ins AVS wie folgt verlaufen:
- Der Beherberger/in wendet sich an sandra.green@glarnerland.ch mit der Angabe des PMS Systems und der aktuellen Version.
- VISIT Glarnerland fordert bei AVS die Freischaltung des Systems an. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern.
- VISIT Glarnerland stellt dem Beherberger/in das „Konfigurationsdokument“ aus dem AVS System zur Verfügung.
- Der Beherberger/in sendet das Dokument an seinen PMS-Dienstleister weiter
- Der PMS-Dienstleister bindet das System an
Für neue Schnittstellen wendet sich der PMS-Dienstleister an die Kolleg/innen von AVS unter meldeschein@avs.de
Daten werden vom PMS ins AVS übertragen, jedoch nicht umgekehrt. Wenn also das Self-Checkin oder Anpassungen im PMS vorgenommen werden, werden diese ins AVS übernommen. Nimmt ein Beherberger/in direkt im AVS Änderungen vor, werden diese nicht automatisch zurück ins PMS übernommen. In diesem Fall müsste die Änderung an beiden Orten vorgenommen werden, falls relevant.
Beispiel: Gäste reisen erst spät Abends an. Für den Tagesabschluss wird das Zimmer eingecheckt, die Daten werden für das Meldewesen automatisch ins AVS übermittelt. Am Morgen stellt man fest, dass die Gäste nicht angereist sind. Jetzt hat man die Möglichkeit, im AVS die Daten zu stornieren, damit die Gästetaxen nicht abgerechnet werden. Im PMS wird diese Änderung jedoch nicht automatisch übernommen, eine Korrekturbuchung muss dort separat vorgenommen werden.
Für Beherberger/innen, die wirklich keinen Zugang zum Internet haben, stehen weiterhin physische Papier-Meldescheine zur Verfügung. Diese können bei den Gemeinden angefordert und abgeholt werden. Der Beherberger muss diese monatlich bis spätestens am 5. des Folgemonats bei der nächsten Gäste-Info von VISIT Glarnerland zur Nacherfassung einreichen.
Damit dies erfolgen kann muss dies jedoch vorab mit einer Begründung mit VISIT und der Gemeinde abgesprochen werden.
Alternativ kann der Beherberger der Gäste-Info von VISIT Glarnerland die E-Mail Adresse des Gastes durchgeben und wir versenden im Namen des Beherbergers ein Pre-Checkin-Mail an den Gast, damit dieser die Daten selber im System registrieren kann.
WICHTIG: Alle Beherberger sind verpflichtet, den GlarnerlandPass auszustellen. Die Infos dazu finden Sie im Reiter "Wie stelle ich den GlarnerlandPass aus?"
Per 1.1.2025 haben die Glarner Gemeinden die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlichen Kurtaxensätzen harmonisiert und einander angeglichen. Neu sprechen wir nicht mehr von Kurtaxen sondern von Gästetaxen.
Damit verbunden wird die Einführung vom digitalen GlarnerlandPass. Dieser bietet einen Überblick über das touristische Angebot, beinhaltet attraktive Vorteilsangebote für unsere Gäste und die kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrs im ganzen Kantonsgebiet für alle Übernachtungsgäste. Das heisst von Bilten, Ziegelbrücke und Mühlehorn bis Linthal, Braunwald und Elm reisen Gäste, die in einer Unterkunft logieren, kostenlos. Dies gilt für den An- und Abreisetag sowie die Dauer des Aufenthaltes.
In diesem Zug wird auch das Meldewesen erneuert und digitalisiert: Beherbergende erfassen in Zukunft die notwendigen Gästeinformationen zentral in einem System. Es gibt zudem die Möglichkeit, dass Sie sich vorab registrieren können, das beschleunigt das Check-in vor Ort. Daraus generiert sich das Meldewesen für die automatische Abrechnung der Gästetaxen und für kriminalpolizeiliche Zwecke.
Nach vielen Jahren ohne Anpassung der Kurtaxensätze bedingen diese Neuerungen und der inkludierte ÖV eine Erhöhung der Einzelgästetaxen per 1. Januar 2025. In der beiliegenden Reservationsbestätigung finden Sie Ihr Arrangement mit den neuen Gästetaxen.
Wir freuen uns, können wir Ihnen mit der Online-Registrierung, den attraktiven Angeboten rund um den neuen GlarnerlandPass und der kostenlosen Nutzung vom öffentlichen Verkehr zukunftsgerichtete Tools mit echtem Mehrwert bieten. Lassen Sie sich überraschen!
Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatunterkünfte, Jagd- und Heuerhütten |
Erwachsene (16+ Jahre) | 4.40 ** |
Kinder und Jugendliche (6-15 Jahre)* | 2.20 ** | |
Gruppenunterkünfte, Clubhauser, SAC-Hütten |
Erwachsene (16+ Jahre) | 3.00 ** |
Kinder und Jugendliche (6-15 Jahre)* | 1.50 ** | |
Camping und Caravaning | Erwachsene (16+ Jahre) | 3.00 ** |
Kinder und Jugendliche (6-15 Jahre)* | 1.50 ** | |
Stellplätze ohne Zugang zum digitalen Meldewesen |
Pauschal pro Stellplatz und Nacht. (unabhängig von Anzahl Gästen) | 6.00 *** |
Kontaktdaten Gemeinden
Wer Wohnraum gästetaxenpflichtigen Personen überlässt, muss sich und die Unterkunft bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Die Unterkunftsanbieter sind haftbar für das Erfassen der Meldedaten und das Abliefern der Gästetaxe.
Die zuständigen Stellen und Links zu den Reglementen:
Gemeinde Glarus Süd
Einwohneramt
Mühleareal 17
8762 Schwanden
Tel. +41 58 611 91 11
gaestetaxen@glarus-sued.ch
Kurtaxenreglement Gemeinde Glarus Süd
Gästetaxenreglement ab 2025
Merkblatt Neuerungen 2025
Gemeinde Glarus
Abteilung Gemeindekanzlei
Gemeindehausplatz 5
8750 Glarus
Tel. +41 58 611 81 25
gaestetaxen@glarus.ch
Kurtaxenreglement Gemeinde Glarus
Gästetaxenreglement ab 2025
Merkblatt Neuerungen 2025
Gemeinde Glarus Nord
Finanzen
Schulstrasse 2
8867 Niederurnen
Tel. +41 58 611 70 31
finanzen@glarus-nord.ch
Kurtaxenreglement Gemeinde Glarus Nord
Gästetaxenreglement ab 2025
Merkblatt Neuerungen 2025