Meldepflicht und Gästetaxen ab 1.1.2025

Per 1.1.2025 wird im Kanton Glarus das neue, für alle drei Gemeinden harmonisierte Gästetaxen-Reglement in Kraft gesetzt. Neu sprechen wir anstelle von Kurtaxen von Gästetaxen. Jede:r Unterkunftsanbieter:in im Kanton Glarus ist wie bisher verpflichtet, Gästetaxen zu bezahlen und die Meldescheindaten aller Gäste auszufüllen. Für den Einzug der Gästetaxen sind unverändert die drei Gemeinden zuständig. Sollten Sie mit Ihrer Unterkunft noch nicht im System erfasst sein oder Fragen/Anliegen bezüglich der Gästetaxen haben, melden Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.

Wichtige Updates AVS-Meldescheinsystem - Livegang GlarnerlandPass App

Livegang GlarnerlandPass App: Es freut uns, euch mitteilen zu können, dass ein weiterer Meilenstein erreicht wurde. Per 12.03.2025 ist die GlarnerlandPass App in den App-Stores zum Download bereit. Die E-Mails mit den GlarnerlandPässen an die Gäste wurde ebenfalls umgestellt, damit die Gäste die App direkt downloaden und den GlarnerlandPass importieren können.

Digitalisierung Meldescheine ab 1.1.2025

Im Kanton Glarus wird in Zusammenarbeit mit dem Systemanbieter AVS ab dem 1.1.2025 ein digitales Meldescheinsystem eingeführt. Dieses System wird die bisherigen Papier-Meldescheine ersetzen. Die Digitalisierung bietet viele Vorteile für die Verwaltung und ermöglicht allen Gästen direkt einen GlarnerlandPass zu beziehen. Weiter können die Gästetaxen neu durch die Gemeinden direkt abgerechnet werden, ohne dass die Angaben vom Beherberger manuell übermittelt werden müssen. Auch Statistikdaten werden gebündelt an das Bundesamt für Statistik übermittelt. Alles was Sie zum digitalen Meldescheinsystem wissen müssen, finden Sie in Zukunft auf dieser Seite.

Aufzeichnung Schulung

Stand Anleitung: 30.12.2024

Kommunikations-Material für Unterkünfte

Gerne stellen wir Ihnen ein Package mit Kommunikationsmaterial für den GlarnerlandPass zur Verfügung. Sie dürfen die Visuals gerne auf Ihrer Website, Social Media, Info-Screens etc teilen. Wenn Ihnen ein bestimmtes Format fehlt, können Sie sich gerne bei uns melden und wir ergänzen dieses.


Stand Material: 26.03.2025

FAQ - Rund um die Gästetaxen

Wer ist Gästetaxenpflichtig?

Alle Gäste im Kanton Glarus sind ab der ersten Übernachtung gästetaxenpflichtig. Dies unabhängig davon, ob die Übernachtung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

Ausgenommen sind Personen
- unter 6 Jahren
- die in der gleichen Gemeinde wohnhaft sind, wie sie Urlaub machen
- mit Handicap
- im Militäreinsatz
- die über die Bezahlung der Jahrespauschale abgedeckt sind

Für entgeltliche Übernachtungen muss aber auch für nicht-zahlungspflichtige Personen ein Meldeschein ausgefüllt werden.

Bin ich als Gastgeber:in verpflichtet die Gästetaxe zu kassieren?

Die Betreiber:innen von Unterkünften sind laut des Gästereglements dazu verpflichtet die Gästetaxe einzuholen und die dazugehörigen Meldescheine im AVS-Meldeschein-System zu erfassen. Die Gemeinden stellen dann der Unterkunft die Gästetaxen in Rechnung, wobei die Daten aus dem AVS-Meldeschein-System bezogen werden. Die Verpflichtung zur Mitwirkung ergibt sich für Unterkunftsbetreiber:innen automatisch, ohne dass es zu vertragsrechtlichen Abschlüssen kommen muss. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist nicht möglich.

Wie hoch sind die Gästetaxen?

Einzelgästetaxe (pro Person und Übernachtung)

Hotels, Gasthäuser, Pensionen,
Ferienhäuser, Ferienwohnungen,
Privatunterkünfte, Jagd- und
Heuerhütten
Erwachsene (16+ Jahre) 4.40 **
Kinder und Jugendliche (6-15 Jahre)* 2.20 **
Gruppenunterkünfte,
Clubhauser, SAC-Hütten
Erwachsene (16+ Jahre) 3.00 **
Kinder und Jugendliche (6-15 Jahre)* 1.50 **
Camping und Caravaning Erwachsene (16+ Jahre) 3.00 **
Kinder und Jugendliche (6-15 Jahre)* 1.50 **
Stellplätze ohne Zugang zum digitalen
Meldewesen
Pauschal pro Stellplatz und Nacht. (unabhängig von Anzahl Gästen) 6.00 ***

* Kleinkinder (0-5 Jahre): CHF 0.00, als Stichtag gilt der Geburtstag
** Inklusive öffentlicher Verkehr
*** Nicht GlarnerlandPass berechtigt

Details sind im Merkblatt oder dem Gästetaxenreglement Ihrer Gemeinde zu entnehmen

Vorlage Gästetaxen-Beleg für Gäste – Glarus Süd

Für Unterkünfte, die Ihren Gästen einen Beleg für die Gästetaxen abliefern möchten.

Für Unterkünfte in Glarus Süd:
Vorlage für Hotels, Ferienwohnungen, -häuser, Privatunterkünfte etc.: Vorlage herunterladen
Vorlage für Gruppenunterkünfte, Campingplätze, etc.: Vorlage herunterladen

FAQ - Rund ums Meldewesen

Welche Daten sind meldepflichtig?

Gemäss Gesetz (Art. 3 GastgewerbeVO und Art. 4 Abs. 4 Gästetaxenreglement) ist das Erfassen der nachfolgenden Angaben Pflicht.

Für Hauptperson
- Vorname und Name
- Wohnort
- Nationalität
- Geburtsdatum
- Anreise- und Abreisedatum
- Ausweisdokument und -nummer für ausländische Gäste

Für Begleitpersonen
- Vorname und Name
- Nationalität
- Geburtsdatum
- Anreise- und Abreisedatum
- Ausweisdokument und -nummer für ausländische Gäste

Die Beherbergenden informieren die betroffenen Personen angemessen über diese Bearbeitung ihrer Personendaten.

Wie erhalte ich Zugang zum digitalen AVS-Meldeschein-System?

Sie erhalten Ihren Zugang durch Ihre zuständige Gemeinde. Sollten Sie keinen Zugang erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde mit den Angaben zur Unterkunft, die Sie besitzen oder verwalten.

Haben Sie bereits einen Zugang, aber verfügen über eine neue Unterkunft? Dann melden Sie diese bitte ebenso der Gemeinde, damit sie ein neues Objekt für Sie eröffnen kann.

Muss der digitale Meldeschein ausgedruckt und unterschrieben werden?

Nein, durch die Verhandlungen mit der Polizei ist es uns gelungen, dass die Meldescheine keine Unterschriften mehr benötigen und daher auch nicht ausgedruckt werden müssen.

Wie lange kann ich Meldescheine anpassen oder stornieren?

Die Daten der Gäste können im Meldescheinsystem bis und mit zum hinterlegten Abreisetag angepasst oder storniert werden. Wenn Sie nach dem Abreisetag Daten anpassen müssen, melden Sie die Änderungen bitte an Ihre Gemeinde. Bündeln Sie die Anfragen und stellen Sie diese bis spätestens dem 5ten des Folgemonats der Gemeinde zu.

GlarnerlandPass
Wenn es Anpassungen sind, die den GlarnerlandPass betreffen, kann dieser ganz einfach mit Klick auf "Ausdruck" nochmals heruntergeladen werden oder mit Klick auf "Versand" nochmals an den Gast per E-Mail geschickt werden. (Bsp Anpassung, Name oder An-Abreise oder Anzahl Personen etc)

Was tun, wenn ein Gast wegen bsp. Unfall vor den anderen Reisebegleitern abreisen muss?

Leider kann es vorkommen, dass Personen krank werden, sich verletzen oder aus einem anderen Grund spontan abreisen müssen.

Begleitperson, muss früher abreisen oder später anreisen:
- Meldeschein öffnen bearbeiten (Auf Button "Ändern" drücken, Grund angeben und auf "Ok" klicken).
- An- und Abreisedatum bei der Begleitperson anpassen: Wichtig ist, dass das Datum innerhalb der Reisezeit der Hauptperson liegt. Anschliessend "Speichern" nicht vergessen.
- Sollte eine Begleitperson ganz entfernt werden, dann auf den Radiergummi-Symbol oben links bei der Hauptperson klicken und die Felder werden geleert.
- "Speichern" und anschliessend nochmals auf "Versand" klicken, dass den Gästen ein angepasster GlarnerlandPass zugestellt werden.

Hauptperson, muss früher abreisen oder später anreisen:
Vom System her, muss die Hauptperson die maximale Reisedauer der Reisegruppe haben. Sprich, alle Begleitpersonen müssen An- und Abreisedaten innerhalb des Zeitraum der Hauptperson sein. Aus diesem Grund, muss diese Anpassung wie folgt vorgenommen werden:
- Meldeschein öffnen bearbeiten (Auf Button "Ändern" drücken, Grund angeben und auf "Ok" klicken).
- Begleitperson mit der längsten Reisedauer zur Hauptperson umschreiben und Hauptperson zur Begleitperson umschreiben.
- Alle neuen Reisedaten setzen.
- "Speichern" und anschliessend nochmals auf "Versand" klicken, dass den Gästen ein angepasster GlarnerlandPass zugestellt werden.

Ich habe keinen Zugang zum Internet. Wie kann ich die Daten trotzdem erfassen?

Für Beherberger:innen, die wirklich keinen Zugang zum Internet haben, stehen weiterhin physische Papier-Meldescheine zur Verfügung. Diese können bei den Gemeinden angefordert und abgeholt werden. Der Beherberger muss diese monatlich bis spätestens am 5. des Folgemonats bei der nächsten Gäste-Info von VISIT Glarnerland zur Nacherfassung einreichen.

Damit dies erfolgen kann muss dies jedoch vorab mit einer Begründung mit VISIT und der Gemeinde abgesprochen werden.

Alternativ kann der Beherberger der Gäste-Info von VISIT Glarnerland die E-Mail Adresse des Gastes durchgeben und wir versenden im Namen des Beherbergers ein Pre-Checkin-Mail an den Gast, damit dieser die Daten selber im System registrieren kann.

WICHTIG: Alle Beherberger sind gebeten, den GlarnerlandPass auszustellen. Die Infos dazu finden Sie im Reiter "Wie stelle ich den GlarnerlandPass aus?"

Brauchen Beherbergungsbetriebe eigene Leistungsvereinbarungs- oder Datenschutzvertrag?

Beherbergungsbetriebe sind dafür verantwortlich, dass sie Personendaten auf rechtskonforme Weise bearbeiten. Es gilt für sie das Datenschutzgesetz des Bundes, DSG, siehe dort v.a. die Art. 30 sowie 6 und 8. Im vorliegenden Fall (Gästetaxenwesen) geht es um eine Datenbearbeitung, die durch Gesetz, nämlich das Gästetaxenrecht (TEG, TEV, kommunale Gästetaxenreglemente) gerechtfertigt ist. Sodann werden keine besonders schützenswerten Personendaten bearbeitet.

Wenn ein Beherbergungsbetrieb für die Verwaltung seiner Buchungen etc. ein PMS einsetzt, so liegt eine Personendaten-Bearbeitung durch einen Auftragsbearbeiter nach Art. 9 DSG vor. Im genannten Gesetzesartikel ist festgehalten, dass sich in einem solchen Fall der Beherbergungsbetrieb vergewissern muss, dass die/der PMS-Betreiber/in in der Lage ist, die Datensicherheit zu gewährleisten. Zudem darf die/der PMS-Betreiber/in Datenbearbeitungen nur mit vorgängiger Genehmigung der/des PMS-Betreibers/in Dritten übertragen. Diese Genehmigung braucht nicht ausführlich abgefast zu sein, insbesondere bedarf es im vorliegenden Fall keiner Vereinbarung zwischen dem Beherbergungsbetrieb und AVS. Denn dass Gästedaten in das AVS-System eingegeben werden müssen, ist im Gästetaxenrecht geregelt (siehe v.a. Art. 19 des künftigen Gästetaxenreglements) und das AVS-System ist ein Hilfsmittel der mit dem Gästetaxen-Einzug betrauten Gemeinden. Die im AVS-System eingegebenen Daten stehen in der Hoheit der Gemeinden (siehe Art. 19 Abs.4 des künftigen Gästetaxenreglements) und AVS bearbeitet (führt/verwaltet) die Daten im Auftrag der Gemeinden. Diese haben denn auch mit AVS entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen. Darin ist in der Tat insbesondere geregelt, dass die Daten nur den berechtigten Stellen (im Wesentlichen VISIT, discover.swiss, Kantonspolizei, Bundesamt für Statistik) zufliessen dürfen. Und damit Daten zu VISIT fliessen / VISIT die Gästedaten verwenden darf (für GlarnerlandPass, Marketing usw.), muss der Gast seine ausdrückliche Einwilligung geben.

Entstehen durch die Anbindung an das AVS-System zusätzliche Kosten für die Beherberger:innen?

Für Beherbergende mit PMS-System
(Gäste- und Unterkunftsverwaltungsprogramme, Hotelsoftware kurz PMS)

AVS bietet kostenlos über 100 Schnittstellen zu den gängigen PMS-Systemen an. Ob das PMS-System für die Integration Kosten erhebt, wissen wir nicht. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Anbieter und klären Sie die allfällige Kostenfolge ab und wie Sie die Schnittstelle einrichten können.

Für PMS-Systeme ohne bestehende Schnittstelle behält sich AVS vor, eine einmalige Gebühr vom PMS-System zu erheben, sofern bei der Schnittstellenumsetzung seitens des PMS-Systems ein Supportaufwand anfällt. Für den Beherbergungsbetrieb erhebt AVS keine Gebühren.

Hier finden Sie Informationen zu den Schnittstellen des AVS-Systems: avs.de/zusatzmodule/erweiterung-pms

Nutzen Sie ein PMS System und wissen noch nicht, ob es eine Schnittstelle gibt? Dann können wir das für Sie abklären. Melden Sie sich bei sandra.green@glarnerland.ch

 

Für Beherbergende ohne System

Die Meldescheindaten werden von Ihnen direkt im neuen System erfasst oder können über einen Pre-Checkin-Link vorab selbst vom Gast erfasst werden. Hier entstehen für den Beherberger keine Kosten.

Wie binde ich mein PMS-System ans AVS-Meldeschein-System an?

Grundsätzlich wird der Ablauf mit der Integration vom PMS ins AVS wie folgt verlaufen:

  1. Der Beherberger:in wendet sich an sandra.green@glarnerland.ch mit der Angabe des PMS Systems und der aktuellen Version.
  2. VISIT Glarnerland fordert bei AVS die Freischaltung des Systems an. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern.
  3. VISIT Glarnerland stellt dem Beherberger:in das „Konfigurationsdokument“ aus dem AVS System zur Verfügung.
  4. Der Beherberger:in sendet das Dokument an seinen PMS-Dienstleister weiter
  5. Der PMS-Dienstleister bindet das System an

Bei Problemen mit der Datenübergabe via Webservice bzw. beim Export der Daten, melden Sie sich bei Ihrem PMS-Anbieter. Sie müssen sicherstellen, dass die Datenübergabe gemäss den Vorgaben der AVS GmbH bzw. der Middleware erfolgt.

Wenn Sie ein PMS anbinden, sollen möglichst keine Gäste direkt im AVS-System manuell angelegt bzw. als XML-Datei direkt ins AVS-System importiert werden. Dies führt zu Fehlern und doppelter Gasttaxenberechnung.

Für neue Schnittstellen wendet sich der PMS-Dienstleister an die Kolleg:innen von AVS unter meldeschein@avs.de

Wie funktioniert der Datenfluss zwischen PMS und AVS?

Daten werden vom PMS ins AVS übertragen, jedoch nicht umgekehrt. Wenn also das Self-Checkin oder Anpassungen im PMS vorgenommen werden, werden diese ins AVS übernommen. Nimmt ein Beherberger:in direkt im AVS Änderungen vor, werden diese nicht automatisch zurück ins PMS übernommen. In diesem Fall müsste die Änderung an beiden Orten vorgenommen werden, falls relevant.

Wenn Sie ein PMS anbinden, sollten daher möglichst keine Gäste direkt im AVS-System manuell angelegt bzw. als XML-Datei direkt ins AVS-System importiert werden. Dies führt zu Fehlern und doppelter Gasttaxenberechnung.

Beispiel: Gäste reisen erst spät Abends an. Für den Tagesabschluss wird das Zimmer eingecheckt, die Daten werden für das Meldewesen automatisch ins AVS übermittelt. Am Morgen stellt man fest, dass die Gäste nicht angereist sind. Jetzt hat man die Möglichkeit, im AVS die Daten zu stornieren, damit die Gästetaxen nicht abgerechnet werden. Im PMS wird diese Änderung jedoch nicht automatisch übernommen, eine Korrekturbuchung muss dort separat vorgenommen werden.


Bei Problemen mit der Datenübergabe via Webservice bzw. beim Export der Daten, melden Sie sich bei Ihrem PMS-Anbieter. Sie müssen sicherstellen, dass die Datenübergabe gemäss den Vorgaben der AVS GmbH bzw. der Middleware erfolgt.

FAQ - Rund um den GlarnerlandPass (Gästekarte)

Was ist der GlarnerlandPass?

Der GlarnerlandPass wird ab dem 1.1.25 im Glarnerland eingeführt. Für alle Gäste ab einer Übernachtung (Einzelgästetaxen-Zahler:innen) dient er als Gästekarte im Kanton Glarus.

Er soll das Eintritts-Ticket ins Glarnerland darstellen und gibt dem Gast eine kleine Gegenleistung für die Zahlung der Gästetaxe.

 

ÖV inkl. für alle Übernachtungsgäste, was bedeutet das?

Alle Gäste die Einzelgästetaxe bezahlen, fahren während ihrem Aufenthalt (+An-/Abreisetag) gratis ÖV im ganzen Kanton. Strassen und Parkplätze werden entlastet und das nachhaltige Reisen gefördert.

Im Angebot enthalten sind die Zonen 990, 991, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 908, 909, 910, 911 und 912. Somit von Bilten, Ziegelbrücke, Mühlehorn bis Obererbs oder Urnerboden, Linthal inkl. Braunwald Standseilbahn.

Hunde und weitere kostenpflichtige Gegenstände sind nicht abgedeckt und es gelten die betriebsüblichen Bedingungen des Ostwind Vertriebsverbundes.

Bitte informieren Sie Ihre Gruppen, dass die SBB ab 10 Personen eine Reservation vorschreibt, mehr Informationen dazu finden unter nachfolgender URL unter Punkt 10.
visit.glarnerland.ch/de/gaestetaxe/informationen-fuer-gruppen.html

Welche Vorteile hat mein Übernachtungsgast?

Nebst gratis ÖV im ganzen Kanton Glarus, haben Übernachtungsgäste (Einzelgästetaxen-Zahler:innen) weitere spannende Vorteile. Diese werden jeweils auf unserer Website publiziert und später in die App integriert.

Die Zielseite mit allen Vorteilen, die Sie mit Ihren Gästen teilen können: glarnerlandpass.swiss

Wer erhält den GlarnerlandPass?

Jeder einzelgästetaxenpflichtige Gast ist berechtigt einen GlarnerlandPass als Gegenzug für die Gästetaxe zu erhalten.
Die Beherbergenden sind verpflichtet, den Gästen den GlarnerlandPass ohne Aufforderung in digitaler Form zuzustellen.
Die Beherbergenden sind in der Pflicht, auf den GlarnerlandPass und die App hinzuweisen und beides als unterstützende und den Aufenthalt bereichernde Tools mit Mehrwert zu empfehlen.

Für alle Zweitwohnungsbesitzer:innen steht der GlarnerlandPass als App ab Frühjahr 2025 ebenfalls zur Nutzung zur Verfügung (Leider noch ohne ÖV, da dieser über die Einzelgästetaxe finanziert wird). Ab 2026 wird ein eigenes Angebot für Zweitwohnungsbesitzer ausgearbeitet.

Wie stelle ich den GlarnerlandPass aus?

Über das digitale Meldescheinsystem von AVS:

Der GlarnerlandPass kann ganz einfach direkt aus dem digitalen Meldeschein durch Knopfdruck ausgelöst werden. Der Gast erhält umgehend eine E-Mail (Maximal 7 Tage vor Anreise) mit dem angefügten Pass. Falls ein Gast nicht digital unterwegs ist, kann der Beherberger den GlarnerlandPass aus dem System auf Papier ausdrucken. Diese Variante sollte jedoch wirklich nur genutzt werden, wenn ein Gast über keinen digitalen Zugang verfügt, da wir möglichst auf eine nachhaltige Lösung ohne Papier setzen wollen. Mehr dazu in den Schulungsunterlagen, Seite 16

Für Beherbergende ohne Zugriff zum digitalen Meldescheinsystem gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Der Beherberger gibt der Gäste-Info die E-Mail Adresse des Gastes durch und die Gäste-Info verschickt im Namen des Beherbergers das Pre-Checkin-Mail an den Gast. Der Gast füllt die Meldescheindaten selbst online aus und erhält umgehend den GlarnerlandPass (Max 7 tage vor Anreise). In diesem Fall muss der Beherberger keine Meldescheindaten für den Gast mehr erfassen, sondern muss diese nur noch zu kontrollieren.

2. Der Gast bringt den ausgefüllten Meldeschein mit Bestätigung vom Gastgeber zur nächstgelegenen Gäste-Info oder sendet ihn per Mail an info@glarnerland.ch und die Gäste-Info erfasst die Gästedaten im System und löst damit den GlarnerlandPass aus. Auch in diesem Fall muss der Gastgeber diese Meldescheine nicht mehr der Gemeinde abliefern.


Weitere GlarnerlandPass spezifische Informationen finden Sie hier.

Mein Anliegen wurde nicht geklärt, an wen wende ich mich in welchem Fall?

An die Gemeinde wenden
- Fragen zu Gästetaxen allgemein (Gästetaxenregelement, Höhe, Abrechnung, warum bezahlen, Jahrespauschale etc)
- Fragen zum Meldewesen allgemein (Rechtliches, welche Daten, warum erfassen? Wer alle? etc)
- Weitere Logindaten (Für neue Firma oder zusätzliche Benutzer) - Zugangsdaten vergessen oder Zugang gesperrt
- Neue Firma und / oder Objekt anmelden
- Aushändigung Papier-Meldescheine (Neue Papier-Meldescheine ab 1.1.25, die alten sind dann nicht mehr gültig)

An VISIT Glarnerland wenden
- Fragen zum GlarnerlandPass
- Technische Fragen zur Erfassung von Daten
- Technische Fragen zum AVS-Meldescheinsystem
- Fragen zur Einrichtung Webservice / Schnittstellen für PMS-Hotel-Verwaltungsprogramme
- Anfrage Betreuung erfassen von Meldescheinen durch VISIT

Textbausteine für Gastgeber:innen

Erhöhung Gästetaxe: Informationsschreiben an Gäste

Per 1.1.2025 haben die Glarner Gemeinden die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlichen Kurtaxensätzen harmonisiert und einander angeglichen. Neu sprechen wir nicht mehr von Kurtaxen sondern von Gästetaxen.

Damit verbunden wird die Einführung vom digitalen GlarnerlandPass (Gästekarte). Dieser bietet einen Überblick über das touristische Angebot, beinhaltet attraktive Vorteilsangebote für unsere Gäste und die kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrs im ganzen Kantonsgebiet für alle Übernachtungsgäste. Das heisst von Bilten, Ziegelbrücke und Mühlehorn bis Linthal, Braunwald und Elm reisen Gäste, die in einer Unterkunft logieren, kostenlos. Dies gilt für den An- und Abreisetag sowie die Dauer des Aufenthaltes. Alle Informationen zum GlarnerlandPass finden Sie hier: glarnerlandpass.swiss

In diesem Zug wird auch das Meldewesen erneuert und digitalisiert: Beherbergende erfassen in Zukunft die notwendigen Gästeinformationen zentral in einem System. Es gibt zudem die Möglichkeit, dass Sie sich vorab selbst registrieren können, das beschleunigt das Check-in vor Ort. Daraus generiert sich das Meldewesen für die automatische Abrechnung der Gästetaxen und für die Erfassung der nationalen meldepflichtigen Daten.

Nach vielen Jahren ohne Anpassung der Kurtaxensätze bedingen diese Neuerungen und der inkludierte ÖV eine Erhöhung der Einzelgästetaxen per 1. Januar 2025. In der beiliegenden Reservationsbestätigung finden Sie Ihr Arrangement mit den neuen Gästetaxen.

Wir freuen uns, können wir Ihnen mit der Online-Registrierung, den attraktiven Angeboten rund um den neuen GlarnerlandPass und der kostenlosen Nutzung vom öffentlichen Verkehr zukunftsgerichtete Tools mit echtem Mehrwert bieten. Lassen Sie sich überraschen!

Hotels, Gasthäuser, Pensionen,
Ferienhäuser, Ferienwohnungen,
Privatunterkünfte, Jagd- und
Heuerhütten
Erwachsene (16+ Jahre) 4.40 **
Kinder und Jugendliche (6-15 Jahre)* 2.20 **
Gruppenunterkünfte,
Clubhauser, SAC-Hütten
Erwachsene (16+ Jahre) 3.00 **
Kinder und Jugendliche (6-15 Jahre)* 1.50 **
Camping und Caravaning Erwachsene (16+ Jahre) 3.00 **
Kinder und Jugendliche (6-15 Jahre)* 1.50 **
Stellplätze ohne Zugang zum digitalen
Meldewesen
Pauschal pro Stellplatz und Nacht. (unabhängig von Anzahl Gästen) 6.00 ***

 

Self-Check-in Meldewesen: Informationsschreiben an Gäste

Mit dem neuen Gästetaxenreglement des Kanton Glarus müssen für alle Übernachtungsgäste im Kanton Glarus meldepflichtige Gästedaten in Meldescheinen erfasst werden. Da wir den Prozess vor Ort möglichst speditiv abwickeln möchten, bitten wir den Meldeschein bereits vor der Anreise auszufüllen. (Alternativer Text: Da wir bei Ihrer/deiner Ankunft nicht Anwesend sein werden, bitten wir Sie/dich den Meldeschein bereits online auszufüllen.)

Im Gegenzug können wir als Dank für alle Übernachtungsgäste einen persönlichen GlarnerlandPass ausstellen. Unter anderem profitieren unsere Gäste von gratis ÖV vom An- bis Abreisetag im ganzen Kanton Glarus. Details dazu: glarnerlandpass.swiss

Bitte das nachfolgende Formular vor der Anreise ausfüllen
- Direkter Eintrag ins digitale Meldescheinsystem von sämtlichen Gästen
- Mindestens eine E-Mail-Adresse ist für die Zustellung des GlarnerlandPass erforderlich
- Maximal sieben Tage vor Anreise werden die GlarnerlandPässe per E-Mail zugestellt

((Link zu Self-Check-in-Formular platzieren - Anleitung S. 14 Punkt 2.6))

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Beste Grüsse

Unterkunft XY

 

Für Gruppen folgender Hinweis ergänzen:

Bitte teilt uns mit, falls die Gruppe einen Gruppen-GlarnerlandPass für die ganze Gruppe ausgestellt haben möchte (Gruppe muss immer zusammen reisen) oder ihr den GlarnerlandPass nicht braucht. Dann können wir einen Gruppenmeldeschein anlegen, ohne dass wir alle Angaben der Begleitpersonen brauchen.
Optionale Textoption: Von der Hauptperson brauchen wir dafür folgende Angaben: Vorname, Name, Geburtsdatum, PLZ, Ort, Land, Nationalität, von Ausländer:innen Ausweis-/ID-Nummer und die Anzahl der Begleitpersonen je Kategorie (0-5J, 6-15J, 16+J).

Beispiel Einbindung Kommunikation auf Website

Kontaktdaten Gemeinden

Wer Wohnraum gästetaxenpflichtigen Personen überlässt, muss sich und die Unterkunft bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Die Unterkunftsanbieter sind haftbar für das Erfassen der Meldedaten und das Abliefern der Gästetaxe.

Die zuständigen Stellen und Links zu den Reglementen:

Gemeinde Glarus Süd
Einwohneramt
Mühleareal 17
8762 Schwanden
Tel. +41 58 611 91 11
gaestetaxen@glarus-sued.ch
Gästetaxenreglement
Merkblatt Neuerungen 2025


Gemeinde Glarus
Abteilung Gemeindekanzlei
Gemeindehausplatz 5
8750 Glarus
Tel. +41 58 611 81 25
gaestetaxen@glarus.ch
Gästetaxenreglement
Merkblatt Neuerungen 2025


Gemeinde Glarus Nord
Finanzen
Schulstrasse 2
8867 Niederurnen
Tel. +41 58 611 70 31
finanzen@glarus-nord.ch
Gästetaxenreglement
Merkblatt Neuerungen 2025