Spezifische Informationen für Gruppen
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Mit dem neuen Gästetaxenreglement des Kanton Glarus müssen für alle Übernachtungsgäste im Kanton Glarus meldepflichtige Gästedaten in Meldescheinen erfasst werden. Da wir den Prozess vor Ort möglichst speditiv abwickeln möchten, bitten wir den Meldeschein bereits vor der Anreise auszufüllen. (Alternativer Text: Da wir bei Ihrer/deiner Ankunft nicht Anwesend sein werden, bitten wir Sie/dich den Meldeschein bereits online auszufüllen.)
Im Gegenzug können wir als Dank für alle Übernachtungsgäste einen persönlichen GlarnerlandPass ausstellen. Unter anderem profitieren unsere Gäste von gratis ÖV vom An- bis Abreisetag im ganzen Kanton Glarus. Details dazu: glarnerlandpass.swiss
Bitte das nachfolgende Formular vor der Anreise ausfüllen
- Direkter Eintrag ins digitale Meldescheinsystem von sämtlichen Gästen
- Mindestens eine E-Mail-Adresse ist für die Zustellung des GlarnerlandPass erforderlich
- Maximal sieben Tage vor Anreise werden die GlarnerlandPässe per E-Mail zugestellt
((Link zu Self-Check-in-Formular platzieren - Anleitung S. 14 Punkt 2.6))
Bitte teilt uns mit, falls die Gruppe einen Gruppen-GlarnerlandPass für die ganze Gruppe ausgestellt haben möchte (Gruppe muss immer zusammen reisen) oder ihr den GlarnerlandPass nicht braucht. Dann können wir einen Gruppenmeldeschein anlegen, ohne dass wir alle Angaben der Begleitpersonen brauchen.
Optionale Textoption: Von der Hauptperson brauchen wir dafür folgende Angaben: Vorname, Name, Geburtsdatum, PLZ, Ort, Land, Nationalität, von Ausländer:innen Ausweis-/ID-Nummer und die Anzahl der Begleitpersonen je Kategorie (0-5J, 6-15J, 16+J).
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Beste Grüsse
Unterkunft XY
Ab 10 Personen können Gäste im System als Gruppe erfasst werden. Dazu wird der Gruppenmeldeschein genutzt. In diesem Fall müssen nur die gesamten meldepflichtigen Daten für den Hauptgast angegeben werden. Der Rest der Gruppe wird lediglich mit der Anzahl an Personen pro Kategorie erfasst.
Achtung in diesem Fall erhält die Gruppe nur einen GlarnerlandPass für die gesamte Gruppe. Es ist der Gruppenleiter aufgedruckt mit der Anzahl an Mitreisenden und die Gruppe muss gemeinsam unterwegs sein, um den Pass nutzen zu können.
Wünscht die Gruppe individuelle GlarnerlandPässe für alle Mitreisenden, dann muss auch für Gruppen ein Einzelmeldeschein ausgefüllt werden.
Dies gilt für Gruppen, die z.B. für Aktivitäten in Teilgruppen unterwegs sind (ÖV). Das ist theoretisch möglich, wenn die Gruppe ein Mehrfaches von 10 Teilnehmern enthält. In diesem Fall kann die Gruppe in Teilgruppen aufgeteilt werden. Somit können mehrere Lehrpersonen eine Hauptperson sein und dann die Kinderanzahl aufgeteilt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Hauptpersonen jeweils anwesend sind. Welche Begleitpersonen mit welcher Hauptperson jeweils mitreisen, kommt dann nicht so drauf an, da diese nur als Anzahlt Mitreisende angegeben sind. Es darf einfach die Anzahl von Mitreisenden pro Hauptperson nicht überschritten werden.
Beispiel: Für Gruppenmeldescheine gilt ein Minimum von 10 Personen. Das heisst, man könnte eine Gruppe von zum Beispiel 40 Personen aufsplitten. In dem Fall 4 Gruppenleiter definieren und dann je 9 Kinder anhängen. Somit hätte man 4 GlarnerlandPässe. Handelt es sich um eine Gruppe mit zum Beispiel 42 Personen, dann wären es vier Gruppenmeldescheine à 10, 10, 11 und 11 Personen.
Wünscht die Gruppe individuelle GlarnerlandPässe für alle Mitreisenden, dann muss auch für Gruppen ein Einzelmeldeschein ausgefüllt werden.
Ja, dann muss der Einzelmeldeschein benutzt werden und es müssen alle meldepflichtigen Daten der Haupt- und Begleitpersonen angegeben werden.
Pro Meldeschein können eine Hauptperson und neun Begleitpersonen angegeben werden. Teilt bitte die Gruppe auf mehrere Meldescheine auf. Ihr könnt für den Zweiten und die folgenden Meldescheine als Hauptperson einfach eine Begleitperson auswählen. Falls nicht alle Gruppenmitglieder eigene E-Mail-Adressen besitzen, kann jeweils die E-Mail-Adresse des Gruppenleiters eingetragen werden.
Dieser Fall gilt, wenn für die Gruppe bereits ein Gruppenmeldeschein angelegt wurde.
Für Gruppen die den GlarnerlandPass in Anspruch nehmen möchten
Solange bei einem Meldeschein nicht auf "Ausdruck" geklickt wurde. Ist er nur im System gespeichert, es können aber noch frei Anpassungen vorgenommen werden. Im besten Fall klicken Sie erst wenige Tage vor der Anreise auf "Ausdruck" damit die Gruppe definitiv angelegt ist und der GlarnerlandPass erstellt wird. Bis zum Tag der Abreise können laufend noch Anpassungen vorgenommen werden und ein aktueller GlarnerlandPass erstellt werden. Spätestens am Tag der Abreise sollte die finale Anzahl an Teilnehmern im System eingetragen werden. Sind teils Teilnehmer früher abgereist, tritt die Antwort der Frage 4 in Kraft.
Für Gruppen die den GlarnerlandPass nicht in Anspruch nehmen möchten
Diese Gäste erfassen Sie am besten erst nach der Abreise im AVS-Meldescheinsystem. Somit können Sie einen Gruppenmeldeschein mit der korrekten Anzahl an Begleitpersonen erfassen und die effektiven Daten sind zu diesem Zeitpunkt bekannt. Sie müssen somit nichts mehr im System anpassen oder stornieren. Der Nachtrag der Daten muss bis zum 5ten des Folgemonats geschehen.
Die Daten der Gäste können im Meldescheinsystem bis und mit zum hinterlegten Abreisetag angepasst oder storniert werden. Wenn Sie nach dem Abreisetag Daten anpassen müssen, melden Sie die Änderungen bitte an Ihre Gemeinde. Bündeln Sie die Anfragen und stellen Sie diese bis spätestens dem 5ten des Folgemonats der Gemeinde zu.
GlarnerlandPass
Wenn es sich um Anpassungen die den GlarnerlandPass betreffen handelt, kann dieser ganz einfach mit Klick auf "Ausdruck" nochmals heruntergeladen werden oder mit Klick auf "Versand" nochmals an den Gast per E-Mail geschickt werden. (Bsp Anpassung, Name oder An-Abreise oder Anzahl Personen etc)
Einzelmeldescheine
Mindestens für den Hauptgast sollte eine E-Mail-Adresse eingetragen werden. Maximal 7 Tage vor Anreise wird dem Hauptgast oder auch den Begleitpersonen die E-Mail-Adressen hinterlegt haben, der GlarnerlandPass per E-Mail zugestellt. Für alle Begleitpersonen die keine eigene E-Mail-Adresse besitzen, wird der GlarnerlandPass an den Hauptgast geschickt. Alternativ kann die Unterkunft das PDF im AVS-Meldescheinsystem herunterladen und ausdrucken.
Gruppenmeldescheine
Beim Anlegen der Gruppe und bei Klick auf "Ausdruck" wird ein PDF des GlarnerlandPass generiert und heruntergeladen. Dieses kann entweder durch die Unterkunft ausgedruckt und ausgehändigt werden oder die Unterkunft kann das PDF per E-Mail an den Gruppenleiter:in senden. Pro Gruppenmeldeschein gibt es nur einen GlarnerlandPass für die gesamte Gruppe.
Ja, dem Gruppenleiter kann vor Anreise eine Excel-Vorlage zugestellt werden, wo er alle Daten ausfüllt und dann an Sie zurückschickt. Aus der Excel-Vorlage kann dann eine XML-Datei erstellt werden, die Sie im AVS-Meldescheinsystem hochladen. Alle Informationen dazu finden Sie hier: visit.glarnerland.ch/de/gaestetaxe/excel-vorlagen.html
URL mit der Excel-Vorlage die Sie an die Gruppe senden können: glarnerland.ch/de/gruppenmeldeschein.html
Nein, in diesem Fall muss im AVS-Meldescheinsystem die Hauptperson angepasst und ein neuer GlarnerlandPass mittels Klick auf "Ausdruck" generiert werden. Nur die Hauptperson die auf dem GlarnerlandPass steht, kann mit der Gruppe reisen. Auf Anfrage werden die Personalien zum Beispiel von der SBB überprüft und da muss der richtige Name auf dem Pass vermerkt sein.
Für Reisegruppen die mit mehr als 10 Personen unterwegs sind, gibt es bei der SBB eine Reservationspflicht.
Insbesondere für Gruppen, die mit dem Bus reisen, kann ohne Reservation ein Transport nicht garantiert werden, da die Transport-Kapazitäten eingeschränkt sind.
Für Reservation innerhalb Kanton Glarus:
Man kann online reservieren auf der SBB-Webseite oder aber auch an einem Schalter oder per Telefon (SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.)) Wichtig bei der Online-Reservation: Es braucht ein SwissPass-Login, das jeder beantragen kann. Zudem müssen die Gäste mit einer Gästekarte einfach angeben, dass sie ein GA haben, damit kein Fahrpreis verrechnet wird.
Weitere Informationen: https://www.sbb.ch/de/billette-angebote/billette/gruppenbillette-schweiz.html
Für Reservation mit Ticketkauf ausserhalb Kanton Glarus:
Damit vom Gruppenrabatt profitiert werden kann, muss die Gruppenreise mindestens 2 Arbeitstage vor der Abfahrt gebucht werden.
Für Gruppen mit dem GlarnerlandPass, die nur ein Ticket bis Ziegelbrücke benötigen aber die Reservation bis zum Zielort, bitten wir die Reservation und das ÖV-Ticket bei einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs oder übers SBB-Contact-Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.) zu erwerben und auf den GlarnerlandPass hinzuweisen.
Ob man für einen Extrabus bezahlen muss, hängt davon ab, wie die Reservation bzw. Bestellung der Sitzplätze erfolgt ist:
- Wenn eine Gruppe z. B. beim Autobetrieb Sernftal einen Extrabus bestellt, zu einer von der Gruppe gewünschten Zeit, Start- und Zielort, dann ist diese Fahrt ausserhalb des fahrplanmässigen Verkehrs (Regelangebot) und muss separat bezahlt werden.
- Wenn aber eine Gruppe eine Reservation für einen fahrplanmässigen Kurs anmeldet (per E-Mail oder telefonisch), stellt der Autobetrieb Sernftal nach Möglichkeit erweiterte Kapazitäten zur Verfügung, welche aber nicht extra bezahlt werden müssen.
Im Ostwind Tarif (T651.13) ist festgehalten: 2.1.4 In Extraleistungen (für Extraleistungen ausserhalb des Regelangebotes) ist ein Verkehrsunternehmen nicht an den Verbundtarif gebunden. à Bedeutet, dass OSTWIND Fahrausweise (der Glarnerlandpass ist ein OSTWIND Fahrausweis) auf Extraleistungen nicht anerkannt werden.
Kontaktdaten Gemeinden
Wer Wohnraum gästetaxenpflichtigen Personen überlässt, muss sich und die Unterkunft bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Die Unterkunftsanbieter sind haftbar für das Erfassen der Meldedaten und das Abliefern der Gästetaxe.
Die zuständigen Stellen und Links zu den Reglementen:
Gemeinde Glarus Süd
Einwohneramt
Mühleareal 17
8762 Schwanden
Tel. +41 58 611 91 11
gaestetaxen@glarus-sued.ch
Kurtaxenreglement Gemeinde Glarus Süd
Gästetaxenreglement ab 2025
Merkblatt Neuerungen 2025
Gemeinde Glarus
Abteilung Gemeindekanzlei
Gemeindehausplatz 5
8750 Glarus
Tel. +41 58 611 81 25
gaestetaxen@glarus.ch
Kurtaxenreglement Gemeinde Glarus
Gästetaxenreglement ab 2025
Merkblatt Neuerungen 2025
Gemeinde Glarus Nord
Finanzen
Schulstrasse 2
8867 Niederurnen
Tel. +41 58 611 70 31
finanzen@glarus-nord.ch
Kurtaxenreglement Gemeinde Glarus Nord
Gästetaxenreglement ab 2025
Merkblatt Neuerungen 2025