GlarnerlandPass – Was er zu bieten hat und wie du dich beteiligen kannst

Was bietet die App für dein Unternehmen?

🎁 GlarnerlandPass für Übernachtungsgäste
Ab 1 Übernachtung erhalten Gäste unsere Gästekarte.
Mit einem Vorteil für dein Angebot erhöhst du deine Sichtbarkeit und Gäste entscheiden sich für dich.

🎟️ Digitale Coupons für registrierte App-Nutzer:innen
Aktion bewerben oder Lücken in der Zwischensaison füllen?
Digitale Coupons in der App machen euer Angebot sichtbarer!
Auch Einheimische und Tagesgäste werden angesprochen.

📲 Unternehmens-Portrait
Leistungsträger erscheinen unter «Entdecken» in der App.
Teile uns Anpassungen wie Öffnungszeiten, regelmässig mit, um den Eintrag aktuell zu halten und dein Unternehmen attraktiv zu präsentieren.

📅 Veranstaltungskalender
Trage alle wichtigen Veranstaltungen in der Glarner Agenda ein – so wird dein Unternehmen sichtbar für Einheimische und Gäste.
→ So geht's

So kannst du dich mit einem Vorteil beteiligen

Damit der GlarnerlandPass funktioniert sind wir auf eure Unterstützung und Vorteile angewiesen.

Alle detaillierten Informationen zum Einreichen eines Vorteils für den GlarnerlandPass findet ihr unter nachfolgendem Link:
Unterlagen einsehen

Toll, ihr möchtet ein Teil des GlarnerlandPass sein und ein Vorteil einreichen?
Dann füllt direkt das entsprechende Formular aus und wir erfassen eure Leistung und kommen mit weiteren Infos auf euch zu.

Habt ihr Fragen oder Anregungen dann steht euch Sandra Green (sandra.green@glarnerland.ch) zur Verfügung.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Vorteile sind im GlarnerlandPass enthalten?

Alle Vorteile und Informationen rund um den GlarnerlandPass für Übernachtungsgäste, sind hier zu finden:
glarnerlandpass.swiss

Alle Vorteile für eingeloggte App-Nutzer:innen (Community) sind in der GlarnerlandPass-App auffindbar: App installieren

Vorbehalt aufgeführte Vorteile

Im Sinne eines ausgeglichenen, übersichtlichen und möglichst attraktiven Gesamt-Angebots behält sich VISIT Glarnerland das Recht vor, über die endgültige Angebots-Auswahl zu entscheiden.

Wie validiere/prüfe ich ob der Gast meinen GlarnerlandPass-Vorteil beziehen darf?

Für die Validierung von Vorteilen gibt es drei Möglichkeiten...

Anleitung für Mitarbeiter:innen zum herunterladen:
Merkblatt für Vorteile für Übernachtungsgäste →
Merkblatt für Vorteile für eingeloggte App-Nutzer:innen (Community) →

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Variante 1: QR SCANNEN (Nur für Übernachtungsgast-Voteile)

System prüft im Hintergrund ob der Gast berechtigt ist, die Leistung zu beziehen oder nicht. Jede Transaktion wird im System erfasst und fliesst in die Statistik.

  1. QR-Code-Scanner vorhanden
    Sie besitzen bereits einen QR-Code-Reader/Scanner (Kein Smartphone) oder ein Drehkreuz? Dann kann das System vermutlich angeschlossen und benutzt werden. Melden Sie sich bei sandra.green@glarnerland.ch.
  2. Noch kein Gerät vorhanden
    Falls Sie noch kein Gerät haben, können Sie eins über uns beziehen. Je nach den Bedürfnissen und der Infrastruktur die Sie haben, gibt es auch hier verschiedene Möglichkeiten. Melden Sie sich ebenfalls bei sandra.green@glarnerland.ch.

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Variante 2: SWIPE IN DIGITALER REISEBEGLEITER APP (Für Community und Übernachtunggäste)

Gast öffnet den entsprechenden Vorteil in der App. Vor Ort (beim Leistungsträger) löst er den Vorteil per Swipe-Funktion ein.

Grüner Haken: Validierung ist gültig und Vorteil darf bezogen werden.
Oranger Haken: Validierung hat bereits vor einer Weile stattgefunden, Zeitstempel beachten. Leistungsträger entscheidet selbst, ob er die Leistung noch geben will oder ob der Gast die Leistung allenfalls schon bezogen hatte.
Roter Haken: Vorteil ist ungültig, bereits eingelöst oder ein Fehler liegt vor.

Wenn ein Gast Pässe von mehreren Personen in die App importiert hat, muss er zuerst wählen, für welche Personen der Vorteil eingelöst werden soll.

Falls ein Fehler auftritt und der Gast meint, er müsste berechtigt sein, den Vorteil einlösen zu dürfen, kann im Wallet der GlarnerlandPass aufgerufen werden. Der Leistungsträger, kann dann anhand der Angaben prüfen und entscheiden, ob der Vorteil eingelöst werden darf. Fall gewünscht, kann der ausgegebene Fehlercode an sandra.green@glarnerland.ch geschickt werden, um den Fehler zu prüfen und zu beheben.

Die App steht im hellen und im dunklen Modus zur Verfügung. Beispiele:

Statistiken von Einlösungen über die App können bei VISIT Glarnerland angefordert werden.

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Variante 3: AUF SICHT (Nur für Übernachtungsgast-Voteile)

Übernachtungsgäste ohne App erhalten weiterhin ein PDF, welches sie gedruckt oder auf dem Mobiltelefon vorweisen können. Er zeigt Ihnen beim Bezug der Leistung den GlarnerlandPass als PDF. Sie prüfen das Datum nach der Gültigkeit. Es ist in Ihrem Ermessen abzuschätzen, ob der Gast berechtigt ist oder nicht.

Sie sind berechtigt vom Gast eine ID für den Abgleich mit dem Namen auf dem GlarnerlandPass zu verlangen, falls Sie einen Missbrauch vermuten. Falls Sie das Gefühl haben, das PDF ist gefälscht, können Sie VISIT Glarnerland (+41 55 610 21 21)  kontaktieren und wir können einen Abgleich mit dem System machen.

Diese Prüfung fliesst nicht in die Statistik ein, da der Bezug nicht von einem System getracked wird, sondern lediglich von Ihnen geprüft wird.

Gibt es gedrucktes Kommunikationsmaterial?

Ja, wir haben gedruckte A5 Flyer für die App und die Gästekarte, welche bei uns bezogen werden können. Diese können auch in Steller platziert und an der Rezeption oder der Theke als Info-Tafel genutzt werden.

Falls du gerne gedruckte Flyer erhalten und auflegen / ausstellen möchtest, wende dich bitte an die nächste Gästeinfo oder an visit@glarnerland.ch

Wer kriegt ÖV-Inklusive?

Alle Übernachtungsgäste (Einzelgästetaxe) fahren während ihres Aufenthalts (+An-/Abreisetag) gratis ÖV im ganzen Kanton. Der Gast muss einen gültigen GlarnerlandPass bei sich tragen und bei Kontrolle vorweisen. Der GlarnerlandPass gilt als ÖV-Ticket. Falls der GlarnerlandPass nicht vorgewiesen werden kann, riskiert man eine Busse.

Strassen und Parkplätze werden entlastet. Förderung der Nachhaltigkeit.

ÖV = Bahn, Bus und Braunwald Standseilbahn. Andere Seilbahnen sind privat und gelten nicht als ÖV.

Alle Übernachtungsgäste zahlen ÖV-Inklusive, auch wenn nicht genutzt

Ja, korrekt. ÖV-Inklusive ist über die Einzel-Gästetaxe finanziert. Dafür verwenden die Gäste allenfalls andere Angebote und unterstützen das Glarnerland für einen kleinen Aufpreis für den Ausbau von weiteren touristischen Angeboten. Ebenfalls gilt das Angebot als Werbung, damit die Gäste auf das Angebot aufmerksam werden und zu einem anderen Zeitpunkt zurück kommen und von dem Angebot profitieren können.

Ist die Braunwald Standseilbahn Teil des ÖV-Inklusive-Angebots?

Ja, die Braunwald Standseilbahn ist ein Teil des Ostwind-Tarifverbundes und somit gratis für Übernachtungsgäste. Weitere Seilbahnen sind jedoch private Unternehmen und zählen somit nicht zum gratis ÖV-Angebot.

Welche Zonen sind mit dem ÖV gratis abgedeckt?

Die Zonen 990, 991, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 908, 909, 910, 911 und 912.
Somit von Bilten, Ziegelbrücke, Mühlehorn bis Obererbs oder Urnerboden Dorf.

Inkl. Standseilbahn Braunwald. Weitere Seilbahnen sind jedoch private Unternehmen und zählen somit nicht zum gratis ÖV-Angebot.

Gilt das ÖV Inklusive Angebot auch für Hunde oder Fahrräder?

Nein, für Hunde und weitere kostenpflichtige Gegenstände gelten die vom Ostwind betriebsüblichen Bedingungen.

Wann ist der GlarnerlandPass gültig?

Der GlarnerlandPass für Übernachtungsgäste ist vom Anreise- bis zum Abreisetag eines Gastes gültig. Durch die Self-Check-in Funktion, kann sie bereits vor der Anreise dem Gast via E-Mail zugesandt werden, dass er die Angebote optional ausnutzen kann. ACHTUNG! Es muss ein gültiger GlarnerlandPass vorgezeigt werden können, ansonsten riskiert der Gast eine Busse.

Der GlarnerlandPass für die Community ist für alle eingeloggten App-Nutzer:innen jeweils vom 1.1 bis zum 31.12 eines Jahres gültig. Durch Nutzung der App im Folgejahr, verlängert sich die Berechtigung automatisch.

Wie kommt es zu den Barrierefreien Informationen und wie passe ich diese an?

Die Barrierenfreiheist-Informationen in der App beziehen wir direkt von Ginto, ein Projekt der Pro Infirmis.

Wie kommt es zur Bewertung einer Lokalität?
Grundsätzlich basiert die Bewertung der Zugänglichkeit einerseits auf dem «Bedürfnisprofil» eines Users (z.B. «Aktivrollstuhl» oder «Kinderwagen») und andererseits auf den erfassten objektiven Kriterien (z.B. Türbreite). Entsprechend fällt die finale Bewertung pro User/Lokalität unterschiedlich aus. Bei vielen Einträgen handelt es sich um Einträge, welcher durch Pro Infirmis erstellt wurden (über den Pro Infirmis-Link ganz unten gelangt man zu den Details). Basierend auf diesen Details sollte auch die Zugänglichkeit aus Sicht einer Familie mit Kinderwagen oder eine Person mit Rollstuhl etc. bewertet werden können.

Falls ein Lokal einen Eintrag erneuern und einen offiziellen Ginto-Eintrag erstellen möchte, müsste eine neue Erfassung gemacht werden (dieses Manual zeigt, wie es funktioniert). Falls der bestehende Eintrag von Pro Infirmis Unstimmigkeiten aufweist, dürfen Sie sich gerne direkt beim Pro Infirmis Team melden auf zugaenglichkeit@proinfirmis.ch.

E-Mail mit GlarnerlandPass bei Gast nicht angekommen?

Es erreichen uns immer wieder Anfragen bezüglich nicht zugestellten GlarnerlandPass-E-Mails. Deshalb möchten wir darauf hinweisen, dass es in Einzelfällen vorkommen kann, dass aus den Systemen versendete GlarnerlandPass-E-Mails nicht erfolgreich dem Gast zugestellt werden.

Häufige Gründe für fehlgeschlagene E-Mail-Zustellungen können sein:

  • Falsche oder fehlerhaft eingegebene E-Mail-Adresse: Bereits ein kleiner Tippfehler auf Seiten des Gastgebers kann dazu führen, dass E-Mails ins Leere laufen. Dies ist gemäss Auswertungen seitens AVS die häufigste Fehlerquelle.
  • Volles E-Mail-Postfach: Ist das Postfach des Empfängers voll, kann die Nachricht nicht angenommen werden.
  • Spam-oder Junk-Filter: Die E-Mails können fälschlicherweise als Spam markiert und in den entsprechenden Ordner verschoben oder automatisch gelöscht werden. Das ist leider bei Systemmails nicht unüblich.
  • Nicht mehr gültige oder deaktivierte E-Mail-Adresse
  • Technische Probleme oder Einstellungen beim E-Mail-Anbieter
  • Spamfilter, Virenscanner und Sicherheitseinstellungen in Unternehmensnetzwerken oder auf Smartphones
  • Blockierung der Absenderadresse oder Domain

Wichtiger Hinweis: Auf die meisten genannten Umstände haben wir und auch AVS leider keinen Einfluss. Die technische Verantwortung für den Empfang von E-Mails liegt beim Empfänger – wir können daher keine Haftung für nicht zugestellte Nachrichten übernehmen.

Was könnt ihr tun?

  • Wenn der Gast sich meldet, dass er die E-Mail nicht erhalten hat, darauf hinweisen, im Spam zu prüfen.
  • E-Mail Adressen nach Richtigkeit prüfen.
  • Im AVS-Meldescheinsystem nochmals auf Versand-Button klicken.
  • Hat der Gast ev. seine E-Mailadresse auch bei den Begleitpersonen angegeben? Dann erhält er die E-Mail pro Person und nicht nur eine mit allen Pässen.
  • Falls die E-Mail immer noch nicht ankommt, PDF downloaden und dem Gast manuell aus eigenem Mailprogramm zusenden. Er kann dann das PDF nutzen oder den GlarnerlandPass über den Code unter dem QR-Code in die App importieren.