GlarnerlandPass – Was er zu bieten hat und wie du dich beteiligen kannst
Ab dem 1.1.2025 sind alle Übernachtungsgäste im Glarnerland berechtigt, beim Check-In den GlarnerlandPass* ausgestellt zu bekommen. Bereits ab der ersten Übernachtung ist unter anderem der kostenlosen ÖV für den Kanton Glarus mit im Packet*, was ein grosser Schritt für ein nachhaltiges Glarnerland bedeutet. (*Für Einzelgästetaxen-Zahlende)
Mit dem GlarnerlandPass profitieren aber nicht nur Übernachtungsgäste. Die App mit vielen Informationen und weiteren spannenden Angeboten steht allen, die ein Handy besitzen zur Verfügung. Der GlarnerlandPass soll das Glarnerland verbinden und ein zentrales Tool für die Zukunft werden.
Livegang GlarnerlandPass App
Es freut uns, euch mitteilen zu können, dass ab Mittwoch, 12.03.2025 die GlarnerlandPass App in den App-Stores zur Verfügung steht. Ab sofort, können für Einlösungen der Vorteile auch die App genutzt werden und die Validierung findet direkt im Angebot über die Swipe-Funktion statt. Die Anleitung dazu ist weiter unten im FAQ unter "Wie validiere ich..." zu finden.
So kannst du dich beteiligen
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten um einen Teil des GlarnerlandPass zu werden. Zu Beginn starten wir mit zwei Produkten. Ab dem 1.1.2025 wird der GlarnerlandPass für Übernachtungsgäste und ab Frühling 2025 der GlarnerlandPass für alle eingeloggten App Nutzer lanciert. Damit das Produkt funktioniert sind wir auf eure Unterstützung angewiesen.
Alle Informationen zum GlarnerlandPass und eine mögliche Beteiligung findet ihr unter nachfolgendem Link:
Unterlagen einsehen
Möchtet ihr ein Teil des GlarnerlandPasses werden, könnt ihr einfach das entsprechende Formular ausfüllen und wir kommen mit weiteren Infos auf euch zu. Habt ihr Fragen oder Anregungen dann steht euch Sandra Green (sandra.green@glarnerland.ch) zur Verfügung.
Kommunikations-Material für Einlösestelle
Gerne stellen wir Ihnen ein Package mit Kommunikationsmaterial für den GlarnerlandPass zur Verfügung. Sie dürfen die Visuals gerne auf Ihrer Website, Social Media, Info-Screens etc teilen. Wenn Ihnen ein bestimmtes Format fehlt, können Sie sich gerne bei uns melden und wir ergänzen dieses.
Stand Material: 26.03.2025

FAQ - Häufig gestellte Fragen
Alle Vorteile und Informationen rund um den GlarnerlandPass für den Gast, sind hier zu finden:
glarnerlandpass.swiss
Für die Validierung von Vorteilen gibt es drei Möglichkeiten...
Anleitung für Mitarbeiter:innen zum herunterladen: Zum Merkblatt →
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Variante 1: QR SCANNEN
System prüft im Hintergrund ob der Gast berechtigt ist, die Leistung zu beziehen oder nicht. Jede Transaktion wird im System erfasst und fliesst in die Statistik.
- QR-Code-Scanner vorhanden
Sie besitzen bereits einen QR-Code-Reader/Scanner (Kein Smartphone) oder ein Drehkreuz? Dann kann das System vermutlich angeschlossen und benutzt werden. Melden Sie sich bei sandra.green@glarnerland.ch. - Noch kein Gerät vorhanden
Falls Sie noch kein Gerät haben, können Sie eins über uns beziehen. Je nach den Bedürfnissen und der Infrastruktur die Sie haben, gibt es auch hier verschiedene Möglichkeiten. Melden Sie sich ebenfalls bei sandra.green@glarnerland.ch.
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Variante 2: SWIPE IN DIGITALER REISEBEGLEITER APP
Gast öffnet den entsprechenden Vorteil in der App. Vor Ort (beim Leistungsträger) löst er den Vorteil per Swipe-Funktion ein.
Grüner Haken: Validierung ist gültig und Vorteil darf bezogen werden.
Oranger Haken: Validierung hat bereits vor einer Weile stattgefunden, Zeitstempel beachten. Leistungsträger entscheidet selbst, ob er die Leistung noch geben will oder ob der Gast die Leistung allenfalls schon bezogen hatte.
Roter Haken: Vorteil ist ungültig, bereits eingelöst oder ein Fehler liegt vor.
Wenn ein Gast Pässe von mehreren Personen in die App importiert hat, muss er zuerst wählen, für welche Personen der Vorteil eingelöst werden soll.
Falls ein Fehler auftritt und der Gast meint, er müsste berechtigt sein, den Vorteil einlösen zu dürfen, kann im Wallet der GlarnerlandPass aufgerufen werden. Der Leistungsträger, kann dann anhand der Angaben prüfen und entscheiden, ob der Vorteil eingelöst werden darf.
Die App steht im hellen und im dunklen Modus zur Verfügung. Beispiele:
Statistiken von Einlösungen über die App können bei VISIT Glarnerland angefordert werden.
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Variante 3: AUF SICHT
Übernachtungsgäste ohne App erhalten weiterhin ein PDF, welches sie gedruckt oder auf dem Mobiltelefon vorweisen können. Er zeigt Ihnen beim Bezug der Leistung den GlarnerlandPass als PDF. Sie prüfen das Datum nach der Gültigkeit. Es ist in Ihrem Ermessen abzuschätzen, ob der Gast berechtigt ist oder nicht.
Sie sind berechtigt vom Gast eine ID für den Abgleich mit dem Namen auf dem GlarnerlandPass zu verlangen, falls Sie einen Missbrauch vermuten. Falls Sie das Gefühl haben, das PDF ist gefälscht, können Sie VISIT Glarnerland (+41 55 610 21 21) kontaktieren und wir können einen Abgleich mit dem System machen.
Diese Prüfung fliesst nicht in die Statistik ein, da der Bezug nicht von einem System getracked wird, sondern lediglich von Ihnen geprüft wird.
Alle Übernachtungsgäste (Einzelgästetaxe) fahren während ihres Aufenthalts (+An-/Abreisetag) gratis ÖV im ganzen Kanton. Strassen und Parkplätze werden entlastet. Förderung der Nachhaltigkeit.
Ja, korrekt. ÖV-Inklusive ist über die Einzel-Gästetaxe finanziert. Dafür verwenden die Gäste allenfalls andere Angebote und unterstützen das Glarnerland für einen kleinen Aufpreis für den Ausbau von weiteren touristischen Angeboten. Ebenfalls gilt das Angebot als Werbung, damit die Gäste auf das Angebot aufmerksam werden und zu einem anderen Zeitpunkt zurück kommen und von dem Angebot profitieren können.
Ja, die Braunwald Standseilbahn ist ein Teil des Ostwind-Tarifverbundes und somit gratis für Übernachtungsgäste.
Die Zonen 990, 991, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 908, 909, 910, 911 und 912.
Somit von Bilten, Ziegelbrücke, Mühlehorn bis Obererbs oder Urnerboden Dorf.
Nein, für Hunde und weitere kostenpflichtige Gegenstände gelten die vom Ostwind betriebsüblichen Bedingungen.
Der GlarnerlandPass für Übernachtungsgäste ist vom Anreise- bis zum Abreisetag eines Gastes gültig. Durch die SelfCheck-in Funktion, kann sie bereits vor der Anreise dem Gast via E-Mail zugesandt werden, dass er die Angebote optional ausnutzen kann.
Der GlarnerlandPass für die Community ist für alle eingeloggten App-Nutzer:innen jeweils vom 1.1 bis zum 31.12 eines Jahres gültig. Durch Nutzung der App im Folgejahr, verlängert sich die Berechtigung automatisch.
Die Barrierenfreiheist-Informationen in der App beziehen wir direkt von Ginto, ein Projekt der Pro Infirmis.
Wie kommt es zur Bewertung einer Lokalität?
Grundsätzlich basiert die Bewertung der Zugänglichkeit einerseits auf dem «Bedürfnisprofil» eines Users (z.B. «Aktivrollstuhl» oder «Kinderwagen») und andererseits auf den erfassten objektiven Kriterien (z.B. Türbreite). Entsprechend fällt die finale Bewertung pro User/Lokalität unterschiedlich aus. Bei vielen Einträgen handelt es sich um Einträge, welcher durch Pro Infirmis erstellt wurden (über den Pro Infirmis-Link ganz unten gelangt man zu den Details). Basierend auf diesen Details sollte auch die Zugänglichkeit aus Sicht einer Familie mit Kinderwagen oder eine Person mit Rollstuhl etc. bewertet werden können.
Falls ein Lokal einen Eintrag erneuern und einen offiziellen Ginto-Eintrag erstellen möchte, müsste eine neue Erfassung gemacht werden (dieses Manual zeigt, wie es funktioniert). Falls der bestehende Eintrag von Pro Infirmis Unstimmigkeiten aufweist, dürfen Sie sich gerne direkt beim Pro Infirmis Team melden auf zugaenglichkeit@proinfirmis.ch.